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Die europäische Datenschutzgesetzgebung regelt, dass personenbezogene Daten rechtmäßig und für legitime Zwecke verarbeitet werden. Die Verarbeitung der Daten von Betroffenen hat transparent und sachlich richtig zu erfolgen. Darüber hinaus muss der für die Verarbeitung Verantwortliche Maßnahmen zum Schutz der Daten auf dem aktuellen Stand der Technik gewährleisten.

Datenschutz für natürliche Personen ist ein Grundrecht. Unternehmen, Organisationen, Behörden und Vereine müssen sich den Anforderungen der DS-GVO sowie der verbundenen Gesetze stellen. Betroffene haben das Recht auf eine Auskunft der verarbeiteten Daten, ebenso wie auf eine Berichtigung oder Löschung und Übertragung ihrer personenbezogenen Informationen.

All diese Anforderungen gilt es im Unternehmen zu organisieren. Wir unterstützen Sie die Regulierungen und Anforderungen der DS-GVO und der verbundenen Gesetze in Ihrem Unternehmen zu implementieren.

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