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Erbrecht in Griechenland

Wir beraten Sie ausführlich zum Thema Erbrecht in Griechenland und entwickeln für Sie die bestmögliche Strategie.


Ganz besonders bei grenzüberschreitenden Nachlassfragen übernehmen wir zunächst die Klärung des anwendbaren materiellen Rechts. Das griechische Erbrecht weist im Vergleich zum deutschen Erbrecht eine Vielfalt von ähnlichen Vorschriften jedoch auch wesentliche Unterschiede auf.


Wir beraten Sie umfassend im Rahmen der Abwicklung eines Erbfalls in Griechenland. Insbesondere 

unterstützen wir Sie bei der Ermittlung von Erben oder Erbmasse, übernehmen wir Grundbuch- bzw. Katastersuchen nach Sachrechten an Immobilien in Griechenland, ermitteln wir Testamente beim griechischen Zentralregister des Amtsgerichts Athen und bei den örtlich zuständigen Amtsgerichten, ermitteln wir eventuell vorhandene Bankkonten, bereiten die Erbschaftsannahme vor, unterstützen Sie bei der Erstellung des Erbscheins.


Darüber hinaus beraten wir Sie in Bezug auf die Besteuerung grenzüberschreitender Erbschaften sowie Schenkungen, erstellen für Sie Gutachten zu ihrer Besteuerung (insbesondere in Bezug auf Doppelbesteuerung, Steuererleichterungen u.a.), unterstützen wir Sie bei der Steuerveranlagung ihrer Erbschafts- bzw. Schenkungssteuererklärung) und falls notwendig betreuen wir Sie bei der Einlegung von Rechtsmitteln gegen Erbschaftssteuerbescheide.


Unsere Dienstleistungen umfassen zusätzlich Ihre Vertretung in gerichtlichen Erbprozessen und Nachlassverfahren (u.a. Erbscheinverfahren, Feststellungsklagen und Erbteilungsklagen).


Des Weiteren unterstützen wir Sie bezüglich Ihrer Vermögensnachlassplanung, beraten Sie in Fragen der Doppelbesteuerung sowie in der steuerrechtlichen Bewertung Ihres Nachlasses.

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