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Die wichtigsten Teilnehmer

Ministerium für Energie und die Regulierungsbehörde für Energie definieren Maßnahmen und Strategien zur Deckung des Energiebedarfs und zur Erfüllung des Ziels des Landes, bis 2050 klimaneutral zu sein.

RAEWW (griech. ΡΑΑΕΥ – Regulatory Authority for Energy, Wast and Water) als unabhängige Verwaltungsbehörde überwacht den Lizenzierungsprozess für Projekte im Bereich erneuerbare Energien, sowie sämtliche Sektoren des Energiemarktes und setzt regulatorische Maßnahmen zur vollständigen Liberalisierung der Strom- und Erdgas Märkte um.

DAPEEP S.A. (griech. ΔΑΠΕΕΠ Α.Ε. - Renewable Energy Sources Operator) verwaltet die Märkte für erneuerbare Energien im Nationalen Verbundnetz Griechenlands, einschließlich des Übertragungsnetzes und des Verteilungsnetzes auf dem Festland und den vernetzten Inseln. Sie überwacht die Herkunftsnachweise (HKN) für Strom aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) mit einer Leistung von bis zu 8 MW.

HEDNO S.A. (griech. ΔΕΔΔΗΕ – Hellenic Electricity Distribution Network Operator S.A.) ist für die Vernetzung von Anlagen mit einer Leistung von weniger als 8 MW mit dem vernetzten Verteilungsnetz zuständig.

HEDNO S.A. ist für die Vernetzung von erneuerbaren Energieanlagen, unabhängig von ihrer Leistung, mit dem Netz der nicht vernetzten Inseln verantwortlich.

Darüber hinaus zahlt HEDNO S.A. den Produzenten erneuerbarer Energien für das Netz der nicht vernetzten Inseln und das Niederspannungsnetz.

IPTO S.A. (griech. ΑΔΜΗΕ Α.Ε. – Independent Power Transmission Operator) ist für die Vernetzung von erneuerbaren Energieanlagen mit einer Leistung von mehr als 8 MW verantwortlich.

Beteiligung der Regierung an der Eigentums- und Fortschrittsförderung erneuerbarer Energien sowie ihre Richtlinien und Ziele im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien

Die griechische Regierung ist nicht direkt an Unternehmen für erneuerbare Energien beteiligt und besitzt keine solchen Unternehmen.

Rechtlicher&Regulatorischer Rahmen

 

Zu den wichtigsten Lizenzen innerhalb dieses Rahmens gehören:

 

a)  die Stromerzeugungslizenz,

b)  die Umweltverträglichkeitslizenz,

c)  die Installationsgenehmigung und

d)  die Genehmigung zur Inbetriebnahme.

IPTO S.A. und HEDNO S.A. sind für die Anbindung von EE-Anlagen an das Netzsystem und/oder das verbundene Verteilungsnetz verantwortlich sowie für den Betrieb des Systems und des Netzes.

Finanzierung von Großanlagen

In der Regel werden Großanlagen für erneuerbare Energien durch eine Kombination aus Eigenkapital (in der Regel etwa 20-30%) und Bankfinanzierung (in der Regel etwa 70-80%) finanziert.

In jüngster Zeit ist die Finanzierung von EE-Projekten durch EU-Fördermittel zu einer bedeutenden Finanzierungsquelle geworden.

Speicherung von Erneuerbaren Energien

Speicherlösungen
für
Erneuerbare Energien

  • Der Investor muss sich im Vorfeld um die Zusage einer Speichergenehmigung bemühen.

  • Es besteht ein Ausschreibungsverfahren für die Erteilung des garantierten Tarifs der  Speichergenehmigungen.

  • An diesem Ausschreibungsverfahren können sich sowohl natürliche als auch juristische Personen beteiligen, vorausgesetzt: 

      a)diese verfügen über, mindestens, eine Speichergenehmigung und die

      b)Installation des Projekts hat noch nicht, vor dem Beteiligungsantrag, begonnen.

​      Die Teilnehmer qualifizieren sich, durch die Abgabe eines niedrigen Angebotes, bis die

      ausgeschriebene Leistung erschöpft ist. Das höchst mögliche Angebot (garantierte Tarif)

      beträgt EUR 115.000,00/KWh pro Jahr, für eine Dauer von 10 Jahren.

  • Bisher wurden Speicherinvestitionen vom Staat subventioniert. Diese Subvention soll um 50% gesenkt werden und von EUR 200.000,00/KWh, soll sich diese auf EUR 100.000,00/KWh beschränken. Der Hintergrund hierfür sind die äußerst niedrigen Angebote (garantierter Tarif), die im letzten Ausschreibungsverfahren, erzielt wurden.

  • Gemäß dem Ausschreibungsverfahren, darf sich jeder Beteiligte für maximal 25% der ausgeschriebenen Leistung qualifizieren. Demnach darf sich jeder Beteiligte um maximal 100 MW qualifizieren.

  • Zum aktuellen Stand wurden Genehmigungsanträge für mehr als 5 GW eingereicht.

  • Hybridstationen für Speicher werden durch IPTO angeschlossen.

  • Die vertragliche Absicherung von großen Flächen ist, im Vorfeld, notwendig.

  • Speicherungsgenehmigungen können auch X 2 kostenaufwändiger werden, als herkömmliche PV-Genehmigungen.

Ladeinfrastruktur
für
E-Mobilität

Vorausgesetzt die gesetzlich festgelegten technischen Spezifikationen sind erfüllt, ist ein Genehmigungsantrag an das zuständige Ministerium zu stellen. Nach der Genehmigungserteilung kann die Ladeinfrastruktur installiert werden.

 

Ladeinfrastrukturen werden momentan von Stadtwerken und Gemeinden gefördert und u.U. finanziert.

Im Jahr 2019 waren 58 Ladestationen in gesamten GR vorhanden und zum aktuellen Stand bestehen mehr als 3.500 Ladestationen.

Im Jahr 2019 lag der Prozentsatz der Gesamtzulassungen batteriebetriebenen E-Autos (BEV) und Plug-In-Hybrid Fahrzeugen (PHEV) auf nur 0,4%, und zum aktuellen Stand liegt dieser Prozentsatz auf 10%.

Im griech. Automobilmarkt sind die Zulassungen von batteriebetriebenen E-Autos (BEV) im Jahr 2022 um 30% gestiegen. Die Zulassungen von Plug-In-Hybrid Fahrzeugen (PHEV) ist um 15% gestiegen. Der Marktanteil der BEV und PHEV, im Rahmen der Gesamtzulassungen von Neuwagen im Jahr 2022, bleibt jedoch niedrig bei 2,7% und 5,2% entsprechend.

Die wesentlichen Gründe hierfür ist das verfügbare Einkommen der Konsumenten, die unzureichende Information zu den Themen der Energiewende, sowie die verfügbare Ladeinfrastruktur.

 

Das Naturrelief von GR ist hauptsächlich von Hügeln und Gebirgen geprägt. Flachland ist eher beschränkt.

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